Einsa
Einsatzvermittlung gemeinnützige Arbeit
ZIELE
- Vermeidung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe bei Geldstrafenschuldner*innen
- Erfüllung gerichtlicher Arbeitsauflagen
- Umsetzung gemeinnütziger Arbeit bei Verfahrenseinstellungen nach § 153a StPO
- Durchführung von gemeinnütziger Arbeit im Steuerstrafverfahren
ANGEBOTE
- Unterstützung bei der Antragsstellung auf gemeinnützige Arbeit bei der zuständigen Staatsanwaltschaft
- Tilgungsberatung: Unterstützung bei der Antragsstellung bei beabsichtigter Ratenzahlung
- Treuhänderische Geldverwaltung für die vereinbarten Ratenzahlungen
- Vermittlung in eine geeignete Einsatzstelle unter Berücksichtigung der persönlichen Lebenslage (wie bspw. Berufstätigkeit, Familie, Gesundheit oder Wohnortnähe)
- Aufsuchende Sozialarbeit, um eine drohende Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden
- Beratung hinsichtlich weiterer sozialer Hilfen
Unsere Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht.
ZUSTÄNDIGER LANDGERICHTSBEZIRK
EinsA wird für den gesamten Landgerichtsbezirk Freiburg beauftragt.
Hierzu gehören:
- Staatsanwaltschaft Freiburg
- Amts- und Landgericht Freiburg
- Amtsgericht Breisach
- Amtsgericht Emmendingen
- Amtsgericht Kenzingen
- Amtsgericht Müllheim
- Amtsgericht Staufen
- Amtsgericht Titisee-Neustadt
- Amtsgericht Waldkirch
- Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden Württemberg in Freiburg
- Finanzamt Freiburg
Darüber hinaus werden wir via Amtshilfe auch bundesweit von den entsprechenden Staatsanwaltschaften und Gerichten beauftragt.
TEAM
KONTAKT
EinsA Freiburg
Einsatzvermittlung gemeinnützige
Arbeit
Sedanstraße 4
79098 Freiburg
Haltestelle "Stadttheater/Universitätszentrum“ (Linien 1/3/4/5)
Telefon: 0761 – 21 71 981
Fax: 0761 – 13 75 98 67
Mail: info@eins-a-freiburg.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Freitags geschlossen.



