Spenden


Durch Ihre Spende bleibt Resozialisierung möglich!

 

Kontoinformationen:

Empfänger: Bezirksverein für Soziale Rechtspflege Freiburg

Bank: Sparkasse Freiburg

IBAN: DE43 6805 0101 0002 2868 22

 

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind wir gemeinnützig und berechtigt, Spenden anzunehmen und eine Spendenquittung auszustellen.








Geldauflagen


Sie sind Staatsanwält*in oder Richter*in?

 

Der Bezirksverein für Soziale Rechtspflege Freiburg steht auf der Liste der Geldauflagenempfänger in Baden-Württemberg. 
Sie wollen in einem Strafverfahren eine Geldauflage zu Gunsten des Vereins verhängen? Dann finden Sie untenstehend die Kontoinformationen. Wir stehen gerne für Fragen oder Anregungen zur Verfügung.
 

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