Spenden
Durch Ihre Spende bleibt Resozialisierung möglich!
Kontoinformationen:
Empfänger: Bezirksverein für Soziale Rechtspflege Freiburg
Bank: Sparkasse Freiburg
IBAN: DE43 6805 0101 0002 2868 22
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind wir gemeinnützig und berechtigt, Spenden anzunehmen und eine Spendenquittung auszustellen.
Geldauflagen
Sie sind Staatsanwält*in oder Richter*in?
Der Bezirksverein für Soziale Rechtspflege Freiburg steht auf der Liste der Geldauflagenempfänger in Baden-Württemberg.
Sie wollen in einem Strafverfahren eine Geldauflage zu Gunsten des Vereins verhängen? Dann finden Sie untenstehend die Kontoinformationen. Wir stehen gerne für Fragen oder Anregungen zur Verfügung.
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